Am 1. August 2017 ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist die Anpassung der Verordnung an die Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dadurch sollen die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und somit das Recycling verbessert werden. Um die Recyclingquote deutlich zu erhöhen, ist die energetische Verwertung nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
Für die ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung der Abfälle ist weiterhin der Abfallerzeuger/ -besitzer selbst verantwortlich. Zusätzlich kommt nun neben der Getrenntsammlungspflicht auch noch eine Dokumentationsplicht auf den Erzeuger hinzu. Das bedeutet für Gewerbebetriebe mit Abfallaufkommen einen erheblichen Mehraufwand, da nun alle Abfallarten, die der GewAbfV unterliegen, dokumentiert werden müssen. Für die getrennt erfassten Abfälle werden Bestätigungen zum Verbleib der Abfälle benötigt, während für Abfallgemische der Nachweis einer Vorbehandlung erbracht werden muss. Diese Unterlagen sind zudem aufzubewahren und müssen auf Verlangen den Behörden elektronisch übermittelt werden. Betroffen sind alle Unternehmen, die entweder gewerbliche Siedlungsabfälle oder Bau- und Abbruchabfälle erzeugen.
Eine Vorschrift für die Form der Dokumentation gibt es vom Gesetzgeber nicht. Die Dokumentation muss aber die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung erfüllen, vollständig und korrekt sein. Speziell für diese Ansprüche wurde mit GEWA|DO eine webbasierte Lösung erstellt, mit der schnell und einfach die Daten erfasst und in eine rechtssichere Dokumentation umgewandelt werden können. Alle erforderlichen Unterlagen können bequem mit einer Upload-Funktion hochgeladen werden und sind dann automatisch in der Dokumentation hinterlegt. Schritt für Schritt erstellen Sie eine lückenlose Abfalldokumentation mit allen notwendigen Informationen.